Wassernebenzähler - Beantragung
Wassernebenzähler - Beantragung
Textblöcke ein-/ausklappenAntrag auf Genehmigung eines Wasser-Nebenzählers zur Messung von Wassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen (Gartenwasserzähler)
Leistungsbeschreibung
Antrag auf Genehmigung eines Wasser-Nebenzählers zur Messung von Wassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen (Gartenwasserzähler)
Sollte bei Ihnen der Einbau eines festinstallierten Nebenzählers nicht möglich sein, kann nur in Ausnahmefällen ein Aufschraubzähler genehmigt werden. Bitte setzen Sie sich hierfür mit dem Steueramt in Verbindung.
Das Onlineverfahren kann nur für die Beantragung eines festinstallierten Nebenzählers genutzt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einem Zählerwechsel wird ein Foto vom alten Zähler mit dem Zählerstand benötigt.
Für die Genehmigung von Aufschrabuzählern werden weitere Unterlagen benötigt, bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Steueramt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung, Überprüfung und Genehmigung eines Nebenzählers ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt einmalig 50,00 Euro.
Hinweise / Besonderheiten
Das vom Nebenzähler erfasste Wasser darf nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden.
Bitte schützen Sie den Nebenzähler rechtzeitig und ausreichend vor Frost.