Wahlscheinantrag (Briefwahl)


Leistungsbeschreibung


Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Online-Antrag ist nur in den Wochen vor einer Wahl möglich. Bitte beachten Sie die Brieflaufzeiten, insbesondere beim Aufenthalt im Ausland.

Kontakt

  • Bürgerbüro