Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung


Leistungsbeschreibung


Die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Zahlungsrückstände bei der Stadt Syke bestehen.

Verfahrensablauf


Sie erhalten die Bescheinigung an den Firmensitz bzw. an Ihre Meldeadresse per Post.

Welche Gebühren fallen an?


Die Bescheinigung kostet 15 Euro.

Kontakt

  • Stadtkasse