Geburtsurkunde
Geburtsurkunde
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
-
Gebühr:15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde -
Gebühr:7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde -
Gebühr:70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Bearbeitungsdauer
1-3 Werktage.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal