Plakatierung


Leistungsbeschreibung


Das Anbringen von Plakaten innerhalb von geschlossenen Ortschaften ist nur mit Genehmigung gestattet.

Außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist das Plakatieren grundsätzlich untersagt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Eine Genehmigung muss beantragt werden. Bitte verwenden Sie das Online-Formular.

Welche Gebühren fallen an?


Die Genehmigung kostet 40 Euro bzw. 200 Euro, wenn auch an der Bundesstraße plakatiert werden soll.

Kontakt

  • Ordnungsamt

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Ritter